Jugendarbeit und Schule

Jugendarbeit und Schule

Schulbezogene ev. Jugendarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Evangelischen Jugend in Bayern (EJB). Diese Form der Jugendarbeit ist gezielt auf die Bedürfnisse und Interessen von Schüler:innen ausgerichtet und bietet ihnen vielfältige Möglichkeiten zur persönlichen, sozialen und spirituellen Entwicklung. Lebensraum Schule kann so zu einem ganzheitlichen Lernort werden.

Ev. Jugendarbeit kann in diesem Arbeitsfeld Freizeitaktivitäten und Bildungsangebote zu Themen wie z.B. Mentale Gesundheit, Prävention, Medienkompetenz und religiöse/theologische Inhalte anbieten.

Elmar Fertig-Dippold



Lebenswelt der Kinder und
Jugendlichen

Sie verbringen im Durchschnitt 6-7 Stunden pro Tag in der Schule.

Da bleibt kaum noch Zeit für außerschulisches Engagement.

Umso wichtiger ist es, dass die evangelische Jugendarbeit dieses Arbeitsfeld noch stärker in den Fokus nimmt.

Ein Ziel dieser Arbeit ist es, Jugendliche in ihrer Persönlichkeits- und Glaubensentwicklung zu begleiten und ihnen Räume zu bieten, in dem sie sich entfalten können. Wir wollen, dass sie ihre Lebensräume selbstbestimmt gestalten können.

Um dieses Ziel zu erreichen, bietet die EJB schon eine Vielzahl von Aktivitäten und Projekten, die auf die Interessen und Bedürfnisse der Jugendlichen abgestimmt sind. Wir möchten dieses Arbeitsfeld gemeinsam mit Ihnen noch weiter ausbauen.

Zugänge Jugendarbeit

Der offene Ganztag in Bayern bietet Ganztagsförderung für Schüler:innen, nach dem Halbtagsunterricht am Vormittag an. Kooperationspartner führen am Nachmittag diverse Aktivitäten durch, die von Schule, Sachaufwandsträger und Kooperationspartnern bedarfsgerecht entwickelt werden können.

Es umfasst:

  • Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung an mindestens vier Tagen pro Woche bis 16:00 Uhr
  • Freizeit- und Betreuungsangebote
  • Es kann an verschiedenen Schultypen eingerichtet werden.
  • Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich durch Landesmittel und kommunale Mittel.

Kooperationspartner im Bereich Ganztagesschule bedeutet

  • Sie schließen einen Kooperationsvertrag mit der Schule bzw. den Regierungsbezirken.
  • Sie sind gemeinsam mit der Schulleitung verantwortlich für die Ausgestaltung des Ganztagesangebotes, das nach der Vormittagsschulzeit beginnt.
  • Dieses Arbeitsfeld wird von der Regierung mit einer Pauschalsumme (Pdf zum Download) gefördert.

Gebundener Ganztag

Der gebundene Ganztag in Bayern unterscheidet sich vom offenen Ganztag durch eine feste Klassenstruktur und verpflichtende Teilnahme an mindestens vier Wochentagen von 8:00 bis 16:00 Uhr. Lehrer:innen werden für Unterricht und Betreuung eingesetzt, um den Lehrplan zu erfüllen und Lern- und Studierzeiten zu begleiten. Kooperationen mit freien Trägern oder externen Honorarkräften sind für die Mittagszeit und Freizeitaktivitäten möglich. Die Finanzierung erfolgt zum Großteil durch den Freistaat Bayern. In diesem Bereich können folgende Angebotsmöglichkeiten in Absprache mit der Schule beispielsweise stattfinden:

Arbeitsgruppen zu Themen wie z.B.:

  • Ökologie, Klimaschutz
  • Persönlichkeitsentwicklung
  • Sinn und Glaubensfragen
  • Teamentwicklung
  • etc.

Projektorientierte Angebote

Projekte können sowohl in Ganztagsbereich als auch im Vormittagsunterricht nach Absprache mit der Schule bzw. den Lehrer:innen stattfinden. Sie haben einen festgelegten Projektzeitraum.

Mögliche Projekte waren:

  • Sozialprojekte
  • Tutorenausbildung
  • Juleica
  • Hilfe in seelischer Not (HSN)
  • etc.

Außerschulische Angebote, die aber im Kontext Schule zu verstehen sind.

Diese Angebote beziehen sich auf Veranstaltungen, die mit der Schule vereinbart wurden, aber zum Teil nicht im Schulgebäude stattfinden, sondern außerhalb wie z.B.:

Arbeitsgruppen zu Themen wie z.B.:

  • Tage der Orientierung
  • Schülercafes
  • Erlebnistage
  • etc.

Individuelle Aktionen in Kooperation mit der Schule.

Diese individuelle Aktionen können in Kooperation mit der Schule stattfinden wie z.B.

Mögliche Projekte waren:

  • Zirkusfestival
  • Ostereierrally,
  • Legotage
  • Waldweihnacht
  • Gemeinsame Sommerfeste
  • etc.

Außerschulische Angebote

Angebote, die in der eigenen Verantwortung des Veranstalters liegen, aber die Schüler:innen als Zielgruppe mit einbinden. Evtl. kann  an der Schule dafür Werbung gemacht werden. Beispiele:

  • Kinderbibeltage
  • Jugendgottesdienste
  • Kinder -und Jugendgruppen
  • Projekte
  • etc.

Ferienprogramme / Freizeiten

Angebote, die in den Ferien stattfinden, in der Verantwortung des Anbieters liegen und die Schüler:innen als Zielgruppe berücksichtigen wie z.B.:

  • Kinder -und Jugendfreizeiten
  • Programmtage in den Ferien
  • Tagesfahrten
  • etc.

Fortbildung und Finanzen

Fortbildungsmöglichkeiten

2024 wird es verschiedene Fort- und Weiterbildungsangebote geben. Bitte schauen Sie auf die Webseite von Studienzentrum Josefstal, des Diakonischen Werk in Bayern oder der Evangelischen Jugendsozialarbeit (ejsa).

Finanzierung und Zuschüsse

Für alle Angebote, die über einen Kooperationsvertrag mit der Regierung bzw. Schule geregelt sind, gibt es Förderrichtlinien. Die Förderung durch die Regierung ist in der Regel ein Pauschalbetrag und erfordert die Nachweispflicht.

Der Link zeigt eine Übersicht über die unterschiedlichen
Finanzierungsmodelle.

Für Angebote, die nicht durch einen Kooperationsvertrag geregelt sind, gibt es Möglichkeiten von Zuschüssen. Diese müssen aber individuell beantragt werden. Bitte nehmen Sie dafür mit mir Kontakt auf. Wir versuchen dann gemeinsam adäquate Lösungen zu finden.

Ganztagsförderungsgesetz- zur ganztägigen Forderung von Kindern im Grundschulalter (GaFoG)

Am 11. Oktober 2021 trat das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GAFOG) in Kraft.

Dieses Gesetz beinhaltet folgende Punkte:

  • Rechtsanspruch wird 01.08.2026 eingeführt. Beginnend mit der 1. Klasse soll dieser in darauffolgenden Jahren sukzessive ausgebaut werden.
  • Jedes Kind hat von der ersten bis zur vierten Klasse einen Anspruch auf ganztägige Förderung.
  • Der Anspruch umfasst 8 Stunden an allen Werktagen in der Woche.
  • Der Rechtsanspruch gilt auch für die Ferienzeiten. Das Landesrecht kann eine Schließzeit von bis zu vier Wochen im Jahr wahrend der Ferien regeln. Für die verbleibende Zeit soll es ein Betreuungsangebot geben.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

Evangelische Servicestelle Ganztag

Die Servicestelle wurde im Frühjahr 2023 gegründet. Sie ist ein Kooperationsprojekt des Diakonischen Werks Bayern, der Evangelischen Jugendsozialarbeit Bayern, der Evangelischen Jugend Bayern und des Studienzentrums Josefstal. Sie ist die Ansprechstelle für alle Belange rund um das Thema Ganztag, Jugendarbeit und Schule. Sie versteht sich als die “evangelische Stimme” im Ganztag in Bayern. Die Kontaktdaten der einzelnen Kooperationspartner sind hier aufgeführt.

Frank Schuldenzucker

Geschäftsführer Evangelischer Erziehungsverband Bayern

Tel: +49 911 9354 283

Stephanie Skiba

Fachberatung für schulische Ganztagsangebote

Tel: +49 89 159187-81

Elmar Fertig-Dippold

Projekt-/
Fortbildungsreferent

Tel: +49 8026 9756-40